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Standorte haben aktuell nur informatorischen Charakter und können dazu dienen, den definierten Standort einer Firma, Person oder Asset zu bestimmen, falls vor-Ort-Einsätze notwendig sind.
Standorte können manuell oder über einen Import automatisch angelegt und den Organisationseinheiten zugewiesen werden.
Neben einem verpflichtenden Titel kann ein Standort mindestens einer obersten Org.-Einheit zugewiesen sein, kann aber gleichzeitig mehreren Organisationseinheiten zugwiesen sein, wenn sich an einem Standort mehrere befinden (in der Regel, wenn Sie auch Abteilungen als Organisationseinheiten abbilden oder größere Firmenkomplexe anlegen). Weiterhin kann einem Standort eine Liste von Personen zugeordnet werden.
Die Oberste Org.-Einheit kann von Benutzern mit entsprechenden Schreibrechten nachträglich geändert werden. Zur Auswahl stehen nur gültige Oberste Org.-Einheiten, die zu den am Standort hinterlegten Org.-Einheiten passen. Ändern sich die zugeordneten Org.-Einheiten und ist die bisherige Oberste Org.-Einheit dadurch nicht mehr gültig, wird die bestehende Zuordnung automatisch entfernt.
Die weiteren Informationen zu Adressdaten sind optional.
Standorte können nur gelöscht werden, wenn keine Referenz auf ein Ticket vorhanden ist (Org-Einheit oder Personen)
